1. Geltung

1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführt.

1.3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot und Annahme

Angebote vom Verkäufer sind freibleibend. Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Der Vertrag kommt nicht vor Erhalt unserer Auftragsbestätigung zustande. Diese erfolgt spätestens mit Erhalt unserer Rechnung oder Lieferung an den Käufer.

3. Zusammensetzung der Ware

Wir weisen darauf hin, dass es trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zu geringfügen Abweichungen von Zusammensetzung und Mischverhältnissen der bestellten Ware gegenüber unseren Angaben kommen kann. Diese sind vom Käufer hinzunehmen, wenn sie sich innerhalb des für das jeweilige Produkt üblichen Toleranzbereichs bewegen oder sich trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht vermeiden lassen.

4. Preise und Zahlung

4.1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichenUmsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen i.H.v. 15 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

5. Erfüllung, Lieferung und Versicherung

5.1. Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.2. Soweit Ablade-, Versand-, Abgangs- oder Ankunftszeiten bzw. -daten genannt oder kalendermäßig aufgeführt werden, handelt es nur dann um Fixtermine, wenn Daten mit einem entsprechenden Zusatz besonders gekennzeichnet werden.

5.3. Der Verkäufer versichert bestellte Ware nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Im Übrigen findet eine Versicherung selbstständig durch den Käufer auf dessen Kosten statt.

5.4. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers ist der Verkäufer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

5.5. Bei Exportgeschäften ist es Sache des Käufers, zu überprüfen, ob die Rechtslage des Bestimmungslandes, in das die Ware geliefert werden soll, einer Einfuhr entgegensteht, (z.B. gewerbliche Schutzrechte, Embargos bzw. Einfuhrbegrenzungen). Der Käufer verpflichtet sich, solche Hemmnisse dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

5.6. Wenn Incoterm-Klauseln in Angeboten oder Angebotsbestätigungen genannt werden, gelten die INCOTERMS 2010.

6. Gefahrübergang, Versendung

Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

8. Höhere Gewalt

8.1. Im Falle höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Feindseligkeiten/Kampfhandlungen, nicht vorhersehbare allgemeine Energie- und Rohmaterialengpässe, Ein- und Ausfuhrverbote, Aufruhr, Streiks – wenn nicht vom Arbeitgeber schuldhaft verursacht –, Überschwemmungen, Erdbeben, Tsunamis und andere Naturkatastrophen) ist die Haftung beider Parteien für darauf beruhender Verzögerungen oder Ausfälle und Mängel ausgeschlossen. Eine etwaige Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des Vorliegens der vorgenannten Ereignisse und Folgen.

8.2. Wenn der Eintritt höherer Gewalt den Verkäufer davon abhält, die vereinbarten Leistungen für die Dauer von mehr als 120 Tage zu erbringen, so ist der Käufer berechtigt, sofort vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung zurücktreten.

9. Gewährleistung

9.1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

9.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten – vorbehaltlich den Regelungen in Ziff. 11 – nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.

9.3. Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die bestellte Ware im Eigentum des Verkäufers. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzugs, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen.

10.2. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

10.3. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Diese Berechtigung entfällt automatisch, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, er insolvent wird bzw. ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren gegen den Käufer läuft.

10.4. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung der gelieferten Ware gegen einen Dritten erwachsen, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Unbesehen der Befugnis vom Verkäufer, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns, von der Einziehung der Forderung abzusehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt oder er nicht insolvent wird bzw. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren gegen den Käufer läuft.

10.5. Die Be- und Verarbeitung der gelieferten und im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren erfolgt im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die gelieferte Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder vermengt wird.

10.6. Wird die gelieferte Ware mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Käufer dem Verkäufer die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm auf Grund der Verbindung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Unbesehen der Befugnis vom Verkäufer, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns, von der Einziehung der Forderung abzusehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt oder er nicht insolvent wird bzw. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren gegen den Käufer läuft.

10.7. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Sicherheiten nach eigener Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

11. Haftung

11.1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

11.3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Vertragsschlüsse, Vertragsergänzungen aller Art sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftliche Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Als schriftliche Bestätigung soll auch eine Bestätigung per E-Mail ausreichen.

12.2. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am Nächsten kommen.

13. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Deutschen Internationalen Privatrechts.

14. Gerichtstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Hamburg. Dies gilt auch für Fragen der Gültigkeit, Aufhebung oder Beendigung des Vertrages. Ansprüche des Verkäufers dürfen auch am Sitz der Niederlassung des Käufers gerichtlich geltend gemacht werden.